Kinder- und Jugendhilfeleistungen
Mit meinem kleinen Team biete ich ambulante Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe an. Zu dieser Arbeit gehören nicht nur Gespräche im Rahmen der Eltern- und Familienarbeit, sondern auch Spaß, manchmal sogar Abenteuer mit kleineren Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen.
Zu den Erziehungshilfen zählen:
Erziehungsbeistandschaft (gemäß § 30 SGB VIII)
Wir begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen sowie schwierigen familiären und sozialen Lebenssituationen. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Betroffenen sowie deren Selbständigkeit unter Einbeziehung des sozialen Umfelds gefördert werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe (gemäß § 31 SGB VIII)
In der Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützen wir Familien bei der Bewältigung von Erziehungsfragen, der Bearbeitung von Konflikten und Krisen, der Anbindung der Familie in den Sozialraum sowie der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Wichtig ist hierbei positives (Erziehungs)Verhalten sowie Fähigkeiten und Stärken aller Familienmitglieder wieder zu entdecken, zu stabilisieren und zu verstärken.
Betreuter Umgang (gemäß § 18 SGB VIII)
Wir begleiten und unterstützen Kinder während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil mit dem Ziel, dass die Eltern den Umgang mit ihren Kindern selbstverantwortlich und selbständig so regeln können, dass eine Begleitung und Unterstützung nicht mehr erforderlich sein muss.