Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII soll Familien bei der Bewältigung von Erziehungsfragen, der Bearbeitung von Konflikten und Krisen, der Anbindung der Familie in den Sozialraum sowie der Bewältigung von Alltagsaufgaben, inklusive Ämtergängen etc. intensiv begleiten und unterstützen.
Wichtig ist positives (Erziehungs)Verhalten sowie Fähigkeiten und Stärken aller Familienmitglieder wieder zu entdecken, zu stabilisieren und zu verstärken.
Ungünstige Vorgehensweisen der Beteiligten bedürfen dagegen einer gemeinsamen Suche nach bzw. der Entwicklung von alternativen Handlungs- und Verhaltensmustern.
Die gesamte Familie steht bei dieser Hilfe im Fokus. Insgesamt geht es um Hilfe zur Selbsthilfe.