Ein Erziehungsbeistand  begleitet und unterstützt das Kind oder den Jugendlichen nach §30 SGB VIII bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und/oder seiner familiären und sozialen Lebenssituation.

Alltags- und Konfliktsituationen wie z. B. Schulschwierigkeiten, Probleme beim Berufseinstieg, Kommunikationsprobleme, Selbstwertprobleme, delinquentes Verhalten, Rückführung in die Familie etc. sollen aufgearbeitet werden. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Betroffenen sowie deren Selbständigkeit gefördert werden.

Die Erziehungshilfe bezieht sich ausgehend vom betroffenen Kind oder Jugendlichen stark auf das jeweilige familiäre Umfeld.