Wenn Eltern getrennt leben haben Kinder und Elternteile ein Recht auf Umgang. In besonders schwierigen Fällen kann eine Umgangskontaktbegleitung bzw. ein Betreuter Umgang notwendig werden. Hierdurch soll Kontakt zwischen Kind(ern) und einem nicht mit ihnen zusammen lebenden Elternteil unterstützt, begleitet und gefördert werden.
Die Eltern sollen innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Umgang mit ihren Kindern selbstverantwortlich und selbständig so regeln, dass eine Begleitung und Unterstützung nicht mehr erforderlich sein muss.
Im Mittelpunkt des betreuten Umgangs steht immer das Kind mit seinen Bedürfnissen!
Begleiteter Umgang bedeutet für uns…
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…die Vermeidung von Kontakt- und Beziehungsabbrüchen zwischen Kind und seinen wichtigsten Bezugspersonen.
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…Begleitung und Unterstützung von Kontaktanbahnung zwischen Kind und umgangsberechtigter Bezugsperson.
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…das Vermeiden von körperlicher und psychischer/verbaler Gewalt.
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…Stärkung des Kindes, damit es den Mut aufbringen kann, für sich und seine Interessen trotz Loyalitätskonflikt einzustehen.
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…Unterstützung der Eltern im Hinblick auf deren Kommunikationsfähigkeit, stets mit Fokus auf die kindlichen Belange und Interessen.
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…Sensibilisierung der Eltern für kindliche Bedürfnisse.
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…Erhalt bzw. Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten.